Achtung - Waldbrandgefahr!
Waldbrandgefahr - Verordnung für den Verwaltungsbezirk Melk mit 08. April 2020:
In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Melk sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.
Verfasst von poalmi am . Veröffentlicht in News Zugriffe: 1920
Waldbrandgefahr - Verordnung für den Verwaltungsbezirk Melk mit 08. April 2020:
In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Melk sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.