Achtung - Waldbrandgefahr!

brandgefahr

Waldbrandgefahr - Verordnung für den Verwaltungsbezirk Melk - ausgegeben am 24. Juni 2025:
Im gesamten Verwaltungsbezirk Melk sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereichen (Waldnähe) jegliche brandgefährliche Handlungen, verboten.

 

PDF der Verordnung zum download

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Melk, mit welcher Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk Melk verordnet werden (Waldbrandverordnung 2025)

 

Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gem. § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende Verordnung:Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gem. § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende Verordnung:

§1

Im gesamten Verwaltungsbezirk Melk sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereichen (Waldnähe) jegliche brandgefährliche Handlungen, insbesondere

1. das Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,
2. das Rauchen,
3. das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und
4. die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
verboten.

 

  

Gefahren in einem Waldbrandgebiet - Verhaltenstipps

- Wird ein Waldbrand erkannt, rasch den Gefahrenbereich verlassen und ausreichend Abstand halten
- Eigensicherung geht vor!

- Feuerwehr verständigen - Notruf 122

- Windrichtung, Brand-  und Rauchausbreitung beachten! Erstickungsgefahr!

- Sichtbehinderung durch Rauchschwaden - Gefahr von Desorientierung

- Speziell im unwegsamen und steilen Gelände auf Steinschlag und herabstürzende Baumteile, Wurzelstöcke achten!

Tipps für Notfälle - Waldbrand

 

 

 

 

 

 

Wo und wie sind wir zu finden?

 

 

 


Freiwillige Feuerwehr Brunnwiesen
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